Hier ist wie in allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-Nasenschutz erforderlich. Somit können die Gondeln bzw. Sessel auch entsprechend voll besetzt werden (z.B. 8 Personen in einer 8er Gondel, 6 Personen auf 6er Sesseln). Eine Ausnahme gilt für Pendelbahnen – dazu erfahren Sie mehr vor Ort.
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